Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung

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Der Zeitpunkt hängt leider von vielen verschiedenen Faktoren ab:

Wann erstellen die Versorgungsunternehmen (Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser…) die Jahresrechnungen.

Konnte die Heizkostenfirma alle Zähler am Ende des Jahres ablesen und liegen alle Daten bereits vor? Und wie schnell wird die Heizkostenrechnung dann an uns zugestellt?

Sobald die Heizkostenabrechnung vorliegt, versuchen wir die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.

Diese verschiedenen Schritte benötigen einen nicht unerheblichen Zeitvorlauf. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung laut Gesetz 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Dieser Zeitraum wird von uns im jeden Fall eingehalten und wir sind stets bemüht einen früheren Zeitpunkt zu finden. In der Regel gelingt eine Abrechnungserstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Gerade im 1. Halbjahr liegen alle Kapazitäten in der Abrechnungserstellung. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, bitten wir Sie um Verständnis.

Wann erstellen die Versorgungsunternehmen (Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser…) die Jahresrechnungen.

Konnte die Heizkostenfirma alle Zähler am Ende des Jahres ablesen und liegen alle Daten bereits vor? Und wie schnell wird die Heizkostenrechnung dann an uns zugestellt?

Sobald die Heizkostenabrechnung vorliegt, versuchen wir die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.

Diese verschiedenen Schritte benötigen einen nicht unerheblichen Zeitvorlauf. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung laut Gesetz 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Dieser Zeitraum wird von uns im jeden Fall eingehalten und wir sind stets bemüht einen früheren Zeitpunkt zu finden. In der Regel gelingt eine Abrechnungserstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Gerade im 1. Halbjahr liegen alle Kapazitäten in der Abrechnungserstellung. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, bitten wir Sie um Verständnis.

Was muss ich zur Kaution wissen?

Wenn Sie eine Wohnung anmieten, ist in der Regel eine Kaution zu leisten. Sie dient zur Absicherung des Vermieters gegen Schäden, die vom Mieter verursacht werden. Die Höhe der Kaution liegt meistens zwischen zwei und drei Nettokaltmieten und muss vor Schlüsselübergabe an den Vermieter überwiesen werden.

Die Kaution wird getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters hinterlegt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verzinst. Es gilt der Zinssatz von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses prüft die Walter Schmitz GmbH zunächst bestehende Ansprüche gegenüber dem Mieter. Dies erfolgt üblicherweise nach Übergabe der Wohnung und schließt auch die zum Zeitpunkt des Auszuges noch nicht erstellte Betriebskostenabrechnung ein. Wann und in welcher Höhe die Kaution durch Überweisung auf ein von vom Mieter angegebenes Bankkonto zurückerstattet wird, ist damit vom Einzelfall abhängig.

Was ist ein Kautionseinbehalt?

Nach Auszug prüfen wir zunächst, ob in den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen mit einer Nachzahlung zurechnen ist und kalkulieren einen Einbehalt für diese Nebenkostenabrechnungen. Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.

Sollten noch offene Mietforderungen oder Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis hervorgehen, wird die Kaution zur Verrechnung offener Forderungen verwendet.

Ich bin erst spät im Jahr eingezogen und muss eine hohe Heizungsnachzahlung leisten. Wie erklärt sich das?

Sie zahlen jeden Monat den gleichen Betrag als Vorauszahlung für die Heizung. Diese monatliche Vorauszahlung ist ein Durchschnittswert, der sich aus der Kalkulation für ein komplettes Jahr ergibt.

Nun ist der Heizungsbedarf während eines Jahres aber sehr unterschiedlich. Im Sommer wird Heizenergie fast ausschließlich für die Warmwasserbereitung verbraucht, sie ist dementsprechend niedrig und der Verbrauch liegt daher im Normalfall unter der geleisteten Vorauszahlung. In den Wintermonaten wird mehr geheizt und der Verbrauch übersteigt eventuell die Vorauszahlung.

Während eines ganzen Jahres gleichen sich die Werte aus. Wenn Sie aber zum Ende des Jahres, also zu einer Zeit mit hohem Heizenergieverbrauch, eingezogen sind, kann es sein, dass Ihr Verbrauch die geleistete Vorauszahlung übersteigt und Sie deswegen eine Nachzahlung leisten müssen.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe oder einen zusätzlichen Schlüssel benötige?

Sollten Sie einen Schlüssel verlieren oder einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, sollten Sie sich in jedem Fall mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung in Verbindung setzen. Gern können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schicken: vermietung@walter-schmitz.de

Dort können Sie die Nachfertigung eines Schlüssels beantragen. Sie erhalten dann, wenn benötigt, ein Genehmigungsschreiben mit der Information, an welchen lokalen Schlüsseldienst Sie sich zur Nachfertigung wenden können. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus der Wohnung ausziehen, müssen Sie die nachgemachten Schlüssel zusammen mit anderen Schlüsseln an uns zurückgeben.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Zierfische, Kanarienvögel, Hamster und andere Kleintiere können Sie grundsätzlich problemlos und ohne Rücksprache in Ihrer Wohnung halten. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen müssen Sie sich vorher bei uns eine Zustimmung einholen.

Dazu sollten Sie Ihr gewünschtes Tier in einem kurzen Brief beschreiben (Rasse, Alter, Größe bzw. zu erwartende Größe) und unbedingt ein Foto hinzufügen, damit die Hausverwaltung weiß, um was für ein Tier es sich handelt. So soll sichergestellt werden, dass keine gefährlichen Tiere in der Hausgemeinschaft leben.

Wenn Sie bereits ein Haustier besitzen, bitten wir Sie, uns dies schon vor dem Einzug mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Durch die Haltung von Haustieren in der Wohnung dürfen andere Mieter nicht belästigt und die Wohnung nicht beschädigt werden.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?

Bei der Beendigung des Mietverhältnisses müssen Sie insbesondere auf die Kündigungsfrist von drei Monaten achten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen. Beachten Sie hierbei, dass der Posteingangsstempel bei der Walter Schmitz GmbH zählt, nicht das Absendedatum.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Per E-Mail, Fax oder gar mündlich zu kündigen, ist unwirksam. Außerdem müssen alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind, die Kündigung unterzeichnen.

Bitte senden Sie die Kündigung direkt an unser Büro und nicht an den Eigentümer.

Wie soll ich mich im Fall einer Ruhestörung oder anderer Belästigungen durch meine Nachbarn verhalten?

Wenn Sie sich aufgrund von Lärm oder anderem störenden Verhalten durch Ihren Nachbarn belästigt fühlen, sollten Sie im ersten Schritt immer den persönlichen Kontakt suchen. Sprechen Sie Ihren Nachbar persönlich an und weisen Sie ihn freundlich darauf hin, was Sie stört.

Sollte sich nichts an der Situation ändern, ist es sinnvoll, ein sogenanntes Lärm- oder Störungsprotokoll zu erstellen. Darin ist schriftlich festzuhalten, wann, wie lange und in welcher Form der Lärm oder die Störung wahrgenommen wurde. Fühlen sich andere Nachbarn ebenfalls gestört, sollten sie ebenfalls ein solches Protokoll erstellen. Das schafft bei der Einschätzung der Situation größere Objektivität. Ihr Lärm- oder Störungsprotokoll senden Sie bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung.

Sie sind Mieter bei uns und möchten Einsicht in Ihre Unterlagen, wie z.B. in Ihre letzte Nebenkostenabrechnung nehmen oder Sie möchten einen Schaden melden?

Nutzen Sie doch bitte unser Mieterportal.

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Datenschutzhinweis für den Formularserver

Mit den vorstehenden Formularen können Sie Anfragen an uns richten. Die von Ihnen angegebenen Daten werden von uns nur für die Zwecke erhoben, verarbeitet und gespeichert, die Sie uns mitgeteilt haben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist.

Telefonsprechzeiten für Mieter

Zu folgenden Uhrzeiten können Sie uns unter der Rufnummer 02162 – 93 16 0 erreichen:

  • montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • montags und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außerhalb der Telefonsprechzeiten können Sie uns in Notfällen, beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall unter der Telefonnummer 0163-2074070 erreichen.

Ferner befinden sich in der Regel in den Treppenhäusern der von uns betreuten Objekte Aushänge mit den wichtigsten Notfalltelefonnummern.

Bitte melden Sie Schäden an dem Objekt oder in Ihrer Wohnung über unser Schadensformular, oder senden Sie uns eine E-Mail.